Straßenausbaubeiträge werden auf Grundlage des Kommunalabgabegesetzes von Städten und Gemeinden erhoben.
„Das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen trat 1969 – vor 50 Jahren – in Kraft und sieht vor, dass bei der Verbesserung von Straßen, Wege und Plätzen ein Beitrag der anliegenden Grundstückseigentümerinnen und –Eigentümer (sowie der Erbbauberechtigten) erhoben werden soll.“
Als AG „SCHLUSS MIT STRABS“ kämpfen wir gegen die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen.
Warum tun wir das?
In den letzten 50 Jahren hat sich an der Infrastruktur der Städte und Gemeinden so viel verändert, dass die Straßen nicht mehr rein von Anliegern genutzt werden. Sie werden von öffentlichen Verkehrsmitteln genutzt, sowie Lastkraftwagen und anderen Bürgern die diese Straßen als „Durchfahrtsstraßen“ nutzen um an ihre Straßen zu gelangen.
Die Straßen dienen also dem ALLGEMEINWOHL und nicht einer einzelnen Person. Warum soll dann eine Einzelne Person dafür zahlen? Und vor allem, warum ist die Postleitzahl entscheiden dafür, ob jemand zahlen muss oder nicht?
Wir haben 16 Bundesländer in Deutschland, nur 3 davon erheben „verpflichtend“ den Straßenausbaubeitrag.
Die anderen Bundesländer haben längst eine bürgerfreundliche Alternative gefunden.
Die SPD reichte im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge ein und formulierte klar, dass die fehlenden Beiträge durch vorhandene Steuereinnahmen des Landeshaushalts aufgefangen werden können.
Schaut man sich die Steuereinnahmen der letzten Jahre an, wird einem Bewusst, dass jeder Eigenheimbesitzer ausreichend Steuern zahlt. Leider werden diese „nicht Zweckgebunden“ eingesetzt.
Wir fordern die Landesregierung auf, ihren Finanzhaushalt nochmals zu prüfen und die Straßenbaubeiträge im Land NRW abzuschaffen.