Häufig gestellte Fragen

Was sind „STRABS“?
STRABS ist die Abkürzung für „Straßenausbaubeitragssatzungen“. Auf
der Basis des Kommunalabgabengesetzes des Landes muss der Rat jeder Kommune in NRW eine solche Satzung bestimmen. Darin legt sie genau
fest, wie hoch die Anliegerbeiträge für die jeweilige Straße sind und wie
sie berechnet werden. Laut der Mustersatzung können in NRW die Beiträge für Anliegerstraßen zwischen 50 und 80 Prozent der umlagefähigen Kosten
liegen.
Was ist das KAG?
Das Kommunal-Abgaben-Gesetz (KAG) eines Bundeslandes legt fest, welche Beiträge erhoben werden müssen oder können. In NRW muss jede Kommune Straßenausbaubeiträge erheben, das wird im § 8 des KAG geregelt. Hier der Link zum geltenden Gesetz in NRW: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=3549&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=401334
Warum sind Straßenbeiträge für Anlieger unfair?
Die Straßen gehören der Allgemeinheit. Jeder kann mit jedem Fahrzeug auf jeder Straße fahren. Deshalb soll auch die Allgemeinheit dafür zahlen. Schulen zum Beispiel werden auch von der Allgemeinheit finanziert, obwohl nicht alle Menschen Kinder haben, die gerade zur Schule gehen. Solche Dinge gehören zur allgemeinen Daseinsvorsorge, für die immer die Allgemeinheit bezahlt. Anlieger zahlen mit ihren Steuern auch für alle anderen Straßen im Land und im Bund. Nicht anders sollte es bei Anliegerstraßen sein. Wobei: Die Anliegerstraßen wurden bereits zu fast 100 Prozent von Anliegern bezahlt, als sie zum ersten Mal zur Grundstückserschließung nötig waren. Danach gehen solche Straßen in das Vermögen der Kommunen über. Und: Anlieger zahlen zudem Grunderwerbs- und Grundsteuern an ihrem Wohnort. Das muss ausreichen, um auch die Straßen zu finanzieren.